Informationen

 

- Termine Schuljahr 2022/23

- Unterrichtsfreie Zeiten (Ferien)

- Termine/Informationen weiterführende Schulen

 

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Vorgehen bei Auftreten von Erkältungssymptomen:

Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
Fieber
- Husten
- Kurzatmigkeit, Luftnot
- Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
- Hals- oder Ohrenschmerzen
- (fiebriger) Schnupfen
- Gliederschmerzen
- starke Bauchschmerzen
- Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.


Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
- die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden keine    Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
- die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei war,
- zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).

 

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten, nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) erlaubt.


Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
An dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
- Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde.
- im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine Sars-Cov2 Infektion ausgeschlossen wurde.